Warnung vor Silvesterfeuerwerken

von | Dez 28, 2022 | News, Wissen & Ausbildung | 0 Kommentare

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In wenigen Tagen ist Jahreswechsel und damit kommt auch wieder die Zeit der Feuerwerkskörper. Vor dem Kauf von Feuerwerkskörpern sollte man jedoch bedenken, wie gefährlich der Feuerspaß sein kann und auch wissen, dass ein Abfeuern gesetzlich geregelt und nicht überall erlaubt ist. „Immer wieder kommt es zu Brandverletzungen, Gehörschäden, abgerissenen Fingern oder sogar Gliedmaßen und leider gibt es manchmal auch Tote zu beklagen.“ so Martin Mittnecker, Leiter der burgenländischen Brandverhütungsstelle. Feuerwerkskörper verursachen auch regelmäßig Brände von Balkonen, Terrassen, Dachstühlen, Büschen oder Wiesen. Für heuer befürchtet der Experte, da es bis zum Jahreswechsel im Burgenland keine geschlossene Schneedecke geben wird und auch kein Niederschlag zu erwarten ist, eine erhöhte Gefahr von Flur- und Waldbränden.

„Feuerwerke“ sind auch zu Silvester verboten

Innerhalb von Ortsgebieten ist das Abfeuern von Feuerwerkskörpern laut Pyrotechnikgesetz verboten. Dies gilt auch für Feuerwerke der Kategorie F2  (Batteriefeuerwerke, Schweizerkracher, Vulkane, Raketen, Knallfrösche). Ausnahmen zum Jahreswechsel können von den Gemeinden bewilligt werden – um Mensch, Tier und Umwelt zu schonen wird dies aber äußerst selten genehmigt.

Feuerwerke der Kategorien F3 und F4 (Feuerwerksbomben, Batterien, Zylinderbomben, lose pyrotechnische Gegenstände) dürfen grundsätzlich nur von fachkundigen Personen abgefeuert werden und bedürfen einer Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft bzw. der Landespolizeidirektion. 

Erlaubt sind nur Feuerwerkskörper der Kategorie F1

Das sind Feuerwerke, die eine sehr geringe Gefahr darstellen und ganzjährig von Personen, die mindestens 12 Jahre alt sind, verwendet werden dürfen. Dabei handelt es sich um Tischfeuerwerke, Feuerwerksscherzartikel, Traumsterne, Knallerbsen, Partyknaller oder Wunderkerzen. 

Da pyrotechnische Erzeugnisse aus dem benachbarten Ausland nicht immer den geforderten Qualitäts- und Zulassungskriterien entsprechen, sollten diese nur im österreichischen Fachhandel gekauft werden. 

In der Nähe von Krankenhäusern, Alters- und Pflegeheimen sowie Menschenansammlungen dürfen Raketen grundsätzlich nie gezündet werden. Dies gilt auch für Tierheime und landwirtschaftliche Betriebe. 

Richtiges Verhalten beim Abschießen von Feuerwerken

Wenn man trotz aller Sicherheitsbedenken nicht auf Feuerwerke verzichten will, dann müssen jedenfalls einige Verhaltensmaßnahmen eingehalten werden. Vor dem Abschießen empfiehlt es sich, einen Kübel Wasser, einen Feuerlöscher und/oder eine Löschdecke im Bereich der Abschussstelle bereit zu stellen. Achten Sie besonders auf eine stabile Abschussvorrichtung. Grundsätzlich darf nur im Freien, nie in geschlossenen Räumen, abgefeuert werden.  

Vorsicht bei vermeintlichen Blindgängern

„Wenn eine Rakete nicht startet bzw. nicht explodiert, sollte man sich sicherheitshalber mindestens zehn Minuten von ihr fernhalten, dasselbe gilt natürlich auch für Kracher und Böller,“ erklärt Mittnecker 

Leider passiert es immer wieder, dass sich Menschen vermeintlichen Blindgängern zu früh nähern und die Rakete dann im Moment der Explosion in der Hand halten.

Sicherheitshinweise unbedingt beachten

·       Feuerwerkskörper dürfen nicht in die Hände von Kindern gelangen

·       Feuerwerks-, Knall- oder Sprengkörper auf keinem Fall selbst herstellen

·       Pyrotechnik nicht in der Nähe von Öfen und Heizungen aufbewahren

·       Feuerwerkskörper nie in Taschen von Kleidungsstücken tragen und aufbewahren

·       Feuerwerkskörper grundsätzlich nur nach Gebrauchsanweisung verwenden

·       Nicht vom Balkon zünden oder hinunterwerfen

·       Immer die in auf den Erzeugnissen angegebenen Mindestabstände einhalten

·       Feuerwerkskörper nicht zusammenbündeln oder gemeinsam anzünden

·       Anzündung immer mit möglichst großem Körperabstand (ausgestrecktem Arm)

·       Raketen niemals aus der Hand abschießen, sondern aus Rohren, Flaschen in Getränkekisten oder ähnlichen Vorrichtungen

·       Wenn Feuerwerkskörper nicht sofort zünden, mindestens 10 bis 15 Minuten warten ehe man sich nähert 

·       Feuerwerkskörper nicht in der Nähe von Häusern oder brennbaren Objekten verwenden

BR Günter PRÜNNER, MSc
Öffentlichkeitsarbeit

www.lfv-bgld.at 

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