Rauchwarnmelder vor und nach dem Urlaub prüfen

von | Jul 12, 2018 | News, Wissen & Ausbildung | 0 Kommentare

Freitag, 13. Juli ist bundesweiter Rauchmeldertag / Tipps zur Wartung der Geräte: Berlin – Am Freitag, den 13. Juli, ist zum zweiten Mal in diesem Jahr bundesweiter Rauchmeldertag. Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) weist anlässlich des Ak- tionstages auf die erforderliche Überprüfung von Rauchmeldern hin. Verbraucher sollten die in ihren Wohnräumen installierten Rauchmelder vor und nach jedem Urlaub testen. Nur so können sie sicherstellen, dass diese einwandfrei funktionie- ren und Fehlalarme aufgrund technischer Ursachen vermeiden.

„Gerade in der Urlaubszeit werden Feuerwehren manchmal alarmiert, obwohl es gar nicht brennt. Oft piept der Rauchmelder beim Nachbarn, weil die Batterie leer oder das Gerät verdreckt ist“, erklärt Hermann Schreck, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes. Er ergänzt: „Viele Menschen erkennen den Un- terschied zwischen Alarm- und Warnton eines Rauchmelders nicht. Dabei ist es recht einfach, Alarmtöne von Warntönen oder einem Wecker zu unterscheiden, wenn man sie kennt“. Beispiele für Alarm- und Batteriewarntöne von Rauchmel- dern sind auf der Website der Initiative „Rauchmelder retten Leben“ abrufbar unter www.rauchmelder-lebensretter.de/installation-und-wartung/rauchmelder- alarmtoene/.

Tipps zur Wartung von Rauchmeldern

„Fehlfahrten der Feuerwehr sollte man auch durch die richtige Pflege der Rauchmelder vorbeugen“, erläutert der DFV-Vizepräsident. Rauchmelder sind ge- mäß ihrer Bedienungsanleitung, jedoch mindestens einmal jährlich auf ihre Funk- tionstüchtigkeit zu überprüfen. Dazu gehört der Check, ob die Raucheintrittsöff- nungen frei zugänglich sind und der Melder voll funktionsfähig ist. Außerdem ist eine Alarmprüfung vorzunehmen. Diese beinhaltet die Auslösung eines Probe- alarms über die Prüftaste. Bei Rauchmeldern mit austauschbaren Batterien könnte

ein Batterietausch notwendig sein. Bei Fehlfunktion oder Beschädigung muss der Melder ausgetauscht werden. Laut DIN 14676 ist ein Rauchmelder spätestens zehn Jahre nach der Inbetriebnahme auszutauschen. Weitere Hinweise zur Rauchmelderpflege gibt es unter www.rauchmelder-lebensretter.de/installation- und-wartung/rauchmelder-pruefen-und-pflegen/.

Silvia Darmstädter

www.feuerwehrverband.de

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