Radiumbecher?!

von | Dez 2, 2019 | Einsätze, Wissen & Ausbildung | 0 Kommentare

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Foto: Feuerwehr Bremen

Bremen: Am Vormittag des 2. Dezember meldete ein Bürger in Bremen-Osterholz den Fund eines Radium-Trinkbechers. Das alte Gefäß fand er auf seinem Dachboden und informierte daraufhin die Feuerwehr.

Der durch die ersteintreffenden Einsatzkräfte relativ weit gefasste Absperrradius wurde nach Klärung des Sachverhalts und Einschätzung des Fachberaters für Gefahrstoffe auf wenige Meter verkleinert. Erste Messungen zeigten keine erhöhten Strahlungswerte. Ein Feuerwehrbeamter wurde mit einem Kontaminationsschutzanzug und einem Atemschutzgerät ausgerüstet und verbrachte den Gegenstand in ein Überfass. Der Gegenstand wurde sichergestellt und wird einer fachgerechten Entsorgung zugeführt.

Auszug aus dem angehängten Infoblatt des Hessisches Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Radium-Becher sind häufig „Überbleibsel“ einer in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts fälschlich angenommenen gesundheitsfördernden Wirkung. Von der Handhabung eines solchen Geräts geht keine unmittelbare Gefahr aus, solange das Gerät nicht geöffnet oder beschädigt wird. Bei intaktem Gerät ist die Strahlung so gering, das sich eine Person mehr als 2000 Stunden permanent in einem Meter Abstand von diesem Radiumtrinkbecher aufhalten müsste um ernsthaft Schaden zu nehmen. Radiumtrinkbecher können gefährlich werden, wenn sie durch mechanische Einwirkung zerstört werden (z.B. bei der Schrottverarbeitung). In diesem Fall kann es zu einer Freisetzung des im Gerät eingeschlossenen Radiums kommen. Wenn das freigesetzte Radium anschließend unbemerkt in den menschlichen Körper gelangt, z.B. durch das Einatmen von Stäuben oder die unbeabsichtigte Aufnahme über den Magen-Darm-Trakt, kann es dort zu gesundheitlich relevanten Strahlenexpositionen und Dosiswerten kommen.

Vermutlich sind auch heute noch zahlreiche Radium-Trinkbecher in Umlauf. Die heutigen Eigentümer haben in der Regel keine Kenntnis vom radioaktiven Inhalt der Geräte und sind häufig durch Erbschaften, Dachbodenfunde, Flohmarkt- oder Ebay-Käufe in den Besitz gekommen. Die Geräte werden meist als optisch und technisch werthaltige Objekte betrachtet und deshalb gerne aufgehoben. Der Besitz eines Radium-Trinkbechers bedarf nach heutigen Regelungen einer strahlenschutzrechtlichen Genehmigung. Die Aufsichtsbehörden sind aus den genannten Gründen gehalten, solche Geräte bei Bekanntwerden sicherzustellen und der ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen.



https://www.feuerwehr-bremen.org

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