Biber gerettet

von | Mrz 31, 2023 | Einsätze | 0 Kommentare

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Mag. Doris Hailzl vom Magistrat Wiener Neustadt ersuchte um Unterstützung: Am Heuweg wurde von der Amtstierärztin Dr. Barbara Srna ein Biber entdeckt, welcher entlang des Wildschutzzaunes zur S4 offenbar umherirrte. Nach Rücksprache mit dem Landesbiberbeauftragten der Abteilung Naturschutz des Amtes der NÖ Landesregierung wurde entschieden, dass der Biber schonend eingefangen und in einen unregulierten Feuchtraum umgesiedelt werden soll. “Das schonende Einfangen eines Bibers ist so eine Sache für sich. Biber sind starke Tiere. Sie können bis 1,3 m lang werden und ein Gewicht von mehr als 30 Kilogramm erreichen. Ein Biss von einem Biber kann an der falschen Stelle fatal für die Einsatzkräfte enden”, weiß Branddirektor Christian Pfeiffer.
Nach einem Briefing in der Feuerwehrzentrale wurde die anwesende Hausmannschaft zum Einsatzort entsandt. Zuvor hat man noch eine saubere Mülltonne aus der Fahrzeughalle in eines der beiden Einsatzfahrzeuge geladen. “Unsere Tierrettungsbox hätte der Biber sofort zerlegt. Diese kraftvollen Tiere lassen sich von Boxen, die nur mit Scharnieren zusammengehalten werden, nicht beeindrucken”, so Pfeiffer.


Das verschreckte Tier war beim Eintreffen der Feuerwehr ganz ruhig. Man konnte ohne Probleme bis zwei Meter an das Tier heran. Die Mülltonne wurde in Stellung gebracht. Mit Decken wurde ein Korridor zur Mülltonne geschaffen. Das scheinbar schon geschwächte Tier freute sich sichtlich über den dunklen Rückzugsort und begab sich fast von alleine in die Mülltonne. Als der Riesennager in die Tonne kletterte, wurde diese geschlossen und sofort aufgestellt.


Der Biber wurde in sicherer Entfernung zu bewohntem Gebiet in die Freiheit entlassen. Im Einsatz standen zwei Fahrzeuge mit acht Mitgliedern für etwas mehr als eine Stunde.
Der Biber war Mitte des 18. Jahrhunderts durch übermäßigen Jagddruck in Österreich ausgerottet. Zwischen 1976 und 1982 erfolgten erste Wiederansiedelungsversuche. Der Biber gilt nach internationalem Recht als “geschützte Tierart” der Berner Konvention. Das NÖ Naturschutzgesetz 2000 regelt alle Verpflichtungen rund um die entsprechenden Artenschutzbestimmungen. Eingriffsmöglichkeiten, Umgang und entsprechende Maßnahmen sind in der NÖ Biber-Verordnung 2019 geregelt.  
Alle Fotos: Michael Weller, Magistrat Wiener Neustadt

I. R. Berger

www.ffwrn.at

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