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Technik
Atemschutz / Messtechnik
EN 529
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Atemschutz / Messtechnik
EN 529
EN 529
Atemschutzgeräte: Wie man sie richtig einsetzt -
Die ÖNORM EN 529 enthält einen umfassenden Leitfa-den für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz, wie Fasern, Staub, Rauch, Dämpfe oder Gase aber auch Mikroorganismen und radioaktive Partikel, können, wenn sie eingeatmet werden, gravierende Gesundheitsschä-den verursachen. Wichtig ist daher, entsprechende Vorkehrungen und geeigne-te Maßnahmen zu treffen, damit Arbeitnehmer solchen gefährlichen Stoffen nicht ausgesetzt werden.
Die ÖNORM EN 529 enthält einen umfassenden Leitfa-den für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz, wie Fasern, Staub, Rauch, Dämpfe oder Gase aber auch Mikroorganismen und radioaktive Partikel, können, wenn sie eingeatmet werden, gravierende Gesundheitsschä-den verursachen. Wichtig ist daher, entsprechende Vorkehrungen und geeigne-te Maßnahmen zu treffen, damit Arbeitnehmer solchen gefährlichen Stoffen nicht ausgesetzt werden.
Ist eine vollständige Beseitigung - gewissermaßen an der Quelle - nicht möglich, so müssen Schutzmaßnahmen ergriffen werden, wie etwa der Einsatz von Atemschutzgeräten.
Atemschutzgeräte werden in gefährlichen Umgebungen getragen und sollen die Benutzer ausreichend mit Atemluft oder Atemgas versorgen, gleichzeitig aber verhindern, dass gesundheitsgefährdende Stoffe eingeatmet werden. In der Hierarchie der Schutzmaßnahmen sind sie in der untersten Stufe eingereiht und sollten nur dann zum Einsatz kommen, wenn es dafür eine annehmbare Be-gründung gibt, dh. wenn eine ausreichende Risikoanalyse für ihren Einsatz er-stellt wurde. Schwere Unfälle bis hin zu Todesfällen können eintreten, falls es bei Auswahl und Einsatz eines für bestimmte Stoffe vorgesehenen Atemschutz-geräts, des Benutzers, der Aufgabe und der Umgebung, in der das Gerät be-nutzt wird, zu Fehlern kommt. Ein solcher „Fehler“ kann auch sein, das Gerät nicht in einsatzfähigem Zustand zu halten. Vermeiden lassen sich solche Prob-leme mit Hilfe eines geeigneten Atemschutzgeräteprogramms.
Auswahl, Einsatz, Pflege, Instandhaltung
Um die Auswahl, den Einsatz sowie Pflege und Instandhaltung sicherzustellen, gibt es einen entsprechenden europäisch akkordierten Leitfaden, die seit 1. Jänner 2006 in aktualisierter Ausgabe vorliegende ÖNORM EN 529. Sie enthält entsprechende Empfehlungen, die sowohl für den Arbeitgeber wie auch für den Arbeitnehmer wichtig sind. Ein wichtiger Teil dieses Leitfadens ist der so ge-nannte Atemschutzpass, der die Unterweisung und ordnungsgemäße Instand-haltung bescheinigt.
Atemschutzgeräte gelten als Persönliche Schutzausrüstungen und fallen in den Anwendungsbereich der Europäischen Richtlinie für Persönliche Schutzausrüs-tungen. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Mitarbeitern geeignete Schutzaus-rüstungen zur Verfügung zu stellen. (O-Norm)
Atemschutzgeräte werden in gefährlichen Umgebungen getragen und sollen die Benutzer ausreichend mit Atemluft oder Atemgas versorgen, gleichzeitig aber verhindern, dass gesundheitsgefährdende Stoffe eingeatmet werden. In der Hierarchie der Schutzmaßnahmen sind sie in der untersten Stufe eingereiht und sollten nur dann zum Einsatz kommen, wenn es dafür eine annehmbare Be-gründung gibt, dh. wenn eine ausreichende Risikoanalyse für ihren Einsatz er-stellt wurde. Schwere Unfälle bis hin zu Todesfällen können eintreten, falls es bei Auswahl und Einsatz eines für bestimmte Stoffe vorgesehenen Atemschutz-geräts, des Benutzers, der Aufgabe und der Umgebung, in der das Gerät be-nutzt wird, zu Fehlern kommt. Ein solcher „Fehler“ kann auch sein, das Gerät nicht in einsatzfähigem Zustand zu halten. Vermeiden lassen sich solche Prob-leme mit Hilfe eines geeigneten Atemschutzgeräteprogramms.
Auswahl, Einsatz, Pflege, Instandhaltung
Um die Auswahl, den Einsatz sowie Pflege und Instandhaltung sicherzustellen, gibt es einen entsprechenden europäisch akkordierten Leitfaden, die seit 1. Jänner 2006 in aktualisierter Ausgabe vorliegende ÖNORM EN 529. Sie enthält entsprechende Empfehlungen, die sowohl für den Arbeitgeber wie auch für den Arbeitnehmer wichtig sind. Ein wichtiger Teil dieses Leitfadens ist der so ge-nannte Atemschutzpass, der die Unterweisung und ordnungsgemäße Instand-haltung bescheinigt.
Atemschutzgeräte gelten als Persönliche Schutzausrüstungen und fallen in den Anwendungsbereich der Europäischen Richtlinie für Persönliche Schutzausrüs-tungen. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Mitarbeitern geeignete Schutzaus-rüstungen zur Verfügung zu stellen. (O-Norm)