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Technik
Bekleidung / Schutzausrüstung
Persönliche Schutzausrüstung -Normen
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Bekleidung / Schutzausrüstung
Persönliche Schutzausrüstung -Normen
Persönliche Schutzausrüstung -Normen
![]() | Dort, wo die Risikoanalyse ein Gefährdung aufgezeigt hat, die nicht komplett beseitigt oder auseichend kontrolliert werden kann, stellt eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) eine Lösungsmöglichkeit dar, Einsatzkräfte vor dieser Gefährdung zu schützen. PSA ist jede Ausrüstung, die vom Feuerwehrmitglied getragen oder mitgeführt wird, um es vor einer oder mehreren Gesundheits- oder Sicherheitsrisiken zu schützen. |
Der Hersteller von PSA muss in der Lage sein, über Leistungsmerkmale und Kompatibilität zu den relevanten europäischen Standards zu beraten. Die Schutzausrüstung muss mit dem CE-Zeichen versehen sein! (Um ein CE-Zeichen zu erhalten, muss die PSA von einem unabhängigen Prüfinstitut einzuhaltenden, europäischen Standards geprüft werden. Das CE-Zeichen alleine bedeutet noch nicht, dass das Produkt für den jeweiligen Einsatzzweck geeignet ist, sondern nur, dass es die für diese Art PSA einzuhaltenden Standards erfüllt.
Europäische Normen
Für die meisten persönlichen Schutzausrüstungen gilt eine europäische Leistungsnorm, nach der sie geprüft werden können, um eine Auszeichnung mit dem CE-Zeichen zu erhalten.
Für die meisten persönlichen Schutzausrüstungen gilt eine europäische Leistungsnorm, nach der sie geprüft werden können, um eine Auszeichnung mit dem CE-Zeichen zu erhalten.
EN 471:2003 Warnkleidung-Sichtbarkeit
EN 343:2003 Schutzkleidung: Schutz gegen Regen
EN 469:2005 Schutzkleidung für die Feuerwehr
EN 1149:1996 Schutzkleidung: Elektrostatische Eigenschaften
