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Neu: F 1000, EN 3-7, EN 1866-1
Drei neue : ÖNORM F 1000 Feuerwehrtechnik und Brandschutzwesen - Allgemeine Begriffe
ÖNORM EN 3-7 Tragbare Feuerlöscher; Teil 7: Eigenschaften, Löschleistung, An-forderungen und Prüfungen
ÖNORM EN 1866-1Fahrbare Feuerlöscher; Teil 1: Eigenschaften, Löschleistung und Prüfungen
Wien (ON prm, 2007-12-10) Wie in so vielen anderen Bereichen ist auch in der Feuerwehrtechnik und im Brandschutzwesen eine einheitliche „Sprache“ von entscheidender Bedeutung. Die grundlegenden Begriffe sind schon seit längerem in der ÖNORM F 1000 festgelegt. Aber das Umfeld, die technische Entwicklung haben sich geändert. Weshalb die ÖNORM F 1000 nun überarbeitet und mit 1. Dezember 2007 neu veröffentlicht wurde.
Sie enthält allgemeine Begriffe zu den Bereichen Feuerwehrorganisation,
Meldung–Alarmierung, Feuerwehreinsatz, Verbrennungsvorgang sowie Brand und Brandschutz, wie sie zur praxisnahen Verwendung im Feuerwehr- und Brandschutzwesen notwendig sind. Die Begriffe wurden deshalb in möglichst einfacher Weise festgelegt. Innerhalb der jeweiligen Abschnitte wurden die Be-nennungen und Definitionen alphabetisch gereiht. Ein dazugehöriges Stichwort-verzeichnis ist in einem Anhang enthalten. Die Begriffe wurden modifiziert und der DIN V 14011 sowie ISO 8421-8 angepasst.
Tragbare und fahrbare Feuerlöscher
Tragbare Feuerlöscher müssen in jedem öffentlich zugänglichen Gebäude, in Büros und Unternehmen in funktionsfähigem Zustand und in ausreichender Zahl vorhanden sein und sollten auch in Privathaushalten nicht fehlen. Europaweit einheitliche Grundlagen für Funktion und Prüfung dieser Geräte regelt ÖNORM EN 3. Mit 1. November 2007 ist Teil 7 der EN 3 in einer aktualisierten Neuaus-gabe erschienen. Er regelt Eigenschaften, Löschleistung, Anforderungen und Prüfungen für tragbare Feuerlöscher. Als „tragbar“ gelten solche Feuerlöscher, die in betriebsbereitem Zustand nicht schwerer als 20 kg sind.
Ebenfalls neu erschienen ist Teil 1 der ÖNORM EN 1866. Er legt analoge Be-stimmungen wie EN 3-7 für fahrbare Feuerlöscher fest. Das sind Geräte mit mehr als 20 kg, die auf Rädern bewegt werden.
Tragbare und fahrbare Feuerlöscher
Tragbare Feuerlöscher müssen in jedem öffentlich zugänglichen Gebäude, in Büros und Unternehmen in funktionsfähigem Zustand und in ausreichender Zahl vorhanden sein und sollten auch in Privathaushalten nicht fehlen. Europaweit einheitliche Grundlagen für Funktion und Prüfung dieser Geräte regelt ÖNORM EN 3. Mit 1. November 2007 ist Teil 7 der EN 3 in einer aktualisierten Neuaus-gabe erschienen. Er regelt Eigenschaften, Löschleistung, Anforderungen und Prüfungen für tragbare Feuerlöscher. Als „tragbar“ gelten solche Feuerlöscher, die in betriebsbereitem Zustand nicht schwerer als 20 kg sind.
Ebenfalls neu erschienen ist Teil 1 der ÖNORM EN 1866. Er legt analoge Be-stimmungen wie EN 3-7 für fahrbare Feuerlöscher fest. Das sind Geräte mit mehr als 20 kg, die auf Rädern bewegt werden.