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Fachwissen
Taktik-Einsatz-Wissen
Feuerwerkskörper sind "Sprengstoff"
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Taktik-Einsatz-Wissen
Feuerwerkskörper sind "Sprengstoff"
Feuerwerkskörper sind "Sprengstoff"
Um das eigene Feuerwerk zu Silvester unfallfrei und ohne kostspielige „Nebenwirkungen“ genießen zu können, sollte man folgenden Hinweise beachten. Der Einkauf von Feuerwerkskörpern soll ausschließlich bei Fachhändlern erfolgen. Qualitätsprodukte mit Sicherheitsstandards erkennt man unter anderem an der aufgedruckten deutschsprachigen Gebrauchsanweisung. Es sollte selbstverständlich sein, dass der Einkauf gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgt: Feuerwerkskörper der Klasse I sind allgemein frei erhältlich, jene der Klasse II werden ausschließlich an Personen über 18 Jahren abgegeben und dürfen von diesen auch nicht an jüngere Personen weitergegeben werden! Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her.Bereits bei Tageslicht sollte man die Auswahl des Abschussplatzes treffen:
Ausreichender Abstand zu Gebäuden, Strom- und Telefonleitungen, Bäumen. In der Umgebung von Krankenhäusern, Heimen, Kirchen und Tankstellen dürfen keine Feuerwerkskörper verwendet werden. Bei extremer Trockenheit ist es besser, auf das Feuerwerk zu verzichten!
Achtung: Das Abschießen von Feuerwerk der Klasse II ist innerhalb des Ortsgebiets nach Pyrotechnikgesetz verboten, sofern der Bürgermeister nicht eine gegenteilige Bestimmung erlassen hat. In vielen Gemeinden werden solche Verordnungen für Silvester erlassen – Details sind am jeweiligen Gemeideamt zu erfragen! Ebenfalls In jedem Fall verboten ist die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Klasse II in geschlossenen Räumen sowie in der Nähe von Menschenansammlungen.
Für den sicheren Start von Raketen empfiehlt sich eine leere Glasflasche, die wiederum in einer Getränkekiste steht. Idealerweise wird diese Kiste noch am Boden befestigt. Keinesfalls sollten Raketen aus lose stehenden oder in den Schnee gesteckten Flaschen gestartet werden; ebenso wenig sollte der Steuerstab direkt in den Schnee oder in den Boden gesteckt werden.
Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger)
niemals noch einmal.
Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung
möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken-
oder Hosentaschen.
Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 122 oder 144. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.
Änderungen werden sich im kommenden Jahr durch eine Neufassung des Pyrotechnikgesetzes ergeben – FEUERwehrOBJEKTIV wird berichten!
Achtung: Das Abschießen von Feuerwerk der Klasse II ist innerhalb des Ortsgebiets nach Pyrotechnikgesetz verboten, sofern der Bürgermeister nicht eine gegenteilige Bestimmung erlassen hat. In vielen Gemeinden werden solche Verordnungen für Silvester erlassen – Details sind am jeweiligen Gemeideamt zu erfragen! Ebenfalls In jedem Fall verboten ist die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Klasse II in geschlossenen Räumen sowie in der Nähe von Menschenansammlungen.
Für den sicheren Start von Raketen empfiehlt sich eine leere Glasflasche, die wiederum in einer Getränkekiste steht. Idealerweise wird diese Kiste noch am Boden befestigt. Keinesfalls sollten Raketen aus lose stehenden oder in den Schnee gesteckten Flaschen gestartet werden; ebenso wenig sollte der Steuerstab direkt in den Schnee oder in den Boden gesteckt werden.
Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger)
niemals noch einmal.
Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung
möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken-
oder Hosentaschen.
Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 122 oder 144. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.
Änderungen werden sich im kommenden Jahr durch eine Neufassung des Pyrotechnikgesetzes ergeben – FEUERwehrOBJEKTIV wird berichten!