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GS-Einsatz: Werte für Einsatzgrenzen

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Kleines Lexikon - Werte für Einsatzgrenzen

AEGL-Werte
AEGL (Acute Exposure Guideline Levels) sind Spitzenkonzentrationswerte von Schadstoffen, die zur Abschätzung der Auswirkungen einer Exposition der Allgemeinbevölkerung gegen Chemikalien bei Störfällen dienen sollen. AEGL beschreiben 3 bestimmte Schweregrade (AEGL-1 = „spürbares Unwohlsein“, AEGL-2 = „schwerwiegende, lang andauernde oder fluchtbehindernde Wirkung“ und AEGL-3 = „tödliche Wirkung“) von Gesundheitseffekten nach Exposition für definierte Zeiträume. Die Werte sind für Expositionsdauern von 10 Minuten, 30 Minuten, 1 Stunde, 4 Stunden und 8 Stunden abgeleitet.
Kleines Lexikon - Werte für Einsatzgrenzen



AEGL-Werte
AEGL (Acute Exposure Guideline Levels) sind Spitzenkonzentrationswerte von Schadstoffen, die zur Abschätzung der Auswirkungen einer Exposition der Allgemeinbevölkerung gegen Chemikalien bei Störfällen dienen sollen. AEGL beschreiben 3 bestimmte Schweregrade (AEGL-1 = „spürbares Unwohlsein“, AEGL-2 = „schwerwiegende, lang andauernde oder fluchtbehindernde Wirkung“ und AEGL-3 = „tödliche Wirkung“) von Gesundheitseffekten nach Exposition für definierte Zeiträume. Die Werte sind für Expositionsdauern von 10 Minuten, 30 Minuten, 1 Stunde, 4 Stunden und 8 Stunden abgeleitet.

ETW-Wert
Für Einsatzmaßnahmen der Feuerwehr bei Freisetzung von gefährlichen Stoffen oder Schadstoffwolken sind für 45 Stoffe Einsatztoleranzwerte (ETW) festgelegt. Liegt die Konzentration eines Schadstoffes an der Einsatzstelle unterhalb des ETW, kann 4 Stunden lang ohne Atemschutz gearbeitet werden, bei Stoffkonzentrationen oberhalb des ETW ist Atemschutz zu tragen.

IDLH- und ERPG 2-Wert
Im Einsatz kann auch der IDLH-Wert (Immediately Dangerous to Life and Health, für die Expositionszeit von 30 Minuten) und der ERPG 2-Wert (Emergency Response Planning Guidelines 2, für die Expositionszeit von 60 Minuten) angewendet werden. Diese beschreiben die Konzentration eines Stoffes in der Luft, welchem ungeschützte Personen im angegebenen Zeitraum ausgesetzt werden können, ohne dass Gesundheitsschädigungen auftreten.

MAK-Wert
Der im Dienstnehmerschutz verwendete MAK-Wert (Maximale Arbeitsplatz Konzentration) ist für die meisten chemischen Substanze festgelegt und kann im Feuerwehreinsatz als zulässiger Richtwert zur Abgrenzung der Gefahrenzone verwendet werden.



Normen und Richtlinien
ÖBFV Richtlinien:
E-01 Einsatz beim Vorhandensein chemischer Stoffe (in Bearbeitung)
E-02 Einsatz beim Vorhandensein biologischer Agenzien
E-05 Einsatz bei unkontrolliertem Chlorgasaustritt
E-06 Einsatz bei unkontrolliertem Flüssiggasaustritt
E-07 Einsatz bei unkontrolliertem Erdgasaustritt
E-08 Einsatz bei unkontrolliertem Wasserstoffaustritt
E-09 Einsatz beim Vorhandensein radioaktiver Stoffe
E-10 Einsatz bei unkontrolliertem Austritt brennbarer Flüssigkeiten (in Bearbeitung)
E-11 Einsatz bei unkontrolliertem Austritt giftiger und/oder ätzender Flüssigkeiten (in Bearbeitung)
E-14 Personendekontamination und Einsatzhygiene
(derzeit als Info des Sachgebietes 4.6 des ÖBFV veröffentlicht)


Literatur und Nachschlagewerke

Falter/Gefährliche Stoffe des ÖBFV
Otto Widetschek,  Der Kleine Gefahrgut-Helfer, Styria
Hans-Dieter Nüßler,  Gefahrgut-Ersteinsatz  
TUIS-Handbuch
Günter Hommel, Handbuch der gefährlichen Güter von in Buchform und auf CD-ROM
“MET” Ausbreitungsmodell
 

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