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Aus- und Fortbildung an Hubrettungsfahrzeugen

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  TEAM DREHLEITER.info veröffentlicht Empfehlung für die Aus- und Fortbildung an Hubrettungsfahrzeugen: Seit über 200 Jahren werden in Deutschland Drehleitern für die Rettung von Menschen eingesetzt. Eine Aus- und Fortbildung für Feuerwehrangehörige an Hubrettungsfahrzeugen ist aber bisher nicht einheitlich geregelt. Jetzt hat das TEAM DREHLEITER.info die rechtlichen und technisch-taktischen Aspekte, die für eine Ausbildung zum Drehleiter-Maschinisten notwendig sind, in einer Empfehlung zusammengefasst. Die Empfehlung zeigt auf, wie ein Mindestmaß an Aus- und Fortbildung strukturiert sein sollte.
Die Feuerwehren halten Hubrettungsfahrzeuge vor, um Menschen aus Gefahren in großer Höhe zu retten. Sie sichern damit eingeschlossenen Personen den baurechtlich geforderten zweiten Rettungsweg - den oft letzten Ausweg vor Feuer und tödlichem Brandrauch.
Die alleinige Bereitstellung eines Hubrettungsfahrzeugs bei einer Feuerwehr reicht allerdings nicht aus, um der Forderung nach einem baurechtlichen zweiten Rettungsweg wirklich nachzukommen.

Der lebensrettende Einsatz zur Menschenrettung erfordert eine umfassende taktische und technische Ausbildung des Einsatzpersonals.

Die Ausbildung zum Drehleiter-Maschinisten wird bei deutschen Feuerwehren mit deutlich unterschiedlicher Intensität durchgeführt, der Umfang liegt derzeit in etwa zwischen 18 und deutlich mehr als 80 Stunden. In einigen Bundesländern wird an den Landesfeuerwehrschulen derzeit überhaupt keine Drehleiter-Maschinisten-Ausbildung angeboten.
In der Vergangenheit ist es bei verschiedenen Feuerwehren im Zusammenhang mit Hubrettungsfahrzeugen immer wieder zu Unfällen – teils mit tödlichem Ausgang – gekommen.
Jan Ole Unger vom TEAM DREHLEITER.info sagte dazu: „Diese Unfälle sind einerseits durch technische Defekte, andererseits durch unvorsichtige, bzw. unvorschriftsmäßige Bedienung verursacht worden.
Das allein ist Grund genug, die Ausbildung zum Drehleiter-Maschinisten zukünftig einheitlicher zu strukturieren. Die betreffenden Einsatzkräfte sollten daher durch eine mindestens 40 Stunden umfassende Schulung auf ihre Tätigkeit vorbereitet werden.“

In den Rechtsvorschriften für die Arbeit mit Maschinen werden an unterschiedlichen Stellen eine Befähigung des Bedienpersonals, sowie die dokumentierte Einweisung in Arbeitsmittel, also das Hubrettungsfahrzeug, gefordert.

Nils Beneke führte ergänzend aus: „Das Arbeitsschutzgesetz als grundlegende Rechtsvorschrift führt bereits in den Grundpflichten des Arbeitgebers – Feuerwehr –  aus, dass er verpflichtet ist, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes für die Beschäftigten zu treffen.“
Die Betriebssicherheitsverordnung, die Feuerwehrdienstvorschriften, sowie die Unfallverhütungsvorschriften präzisieren die Vorgabe aus dem Gesetz.
Eine Gefährdungsbeurteilung, die für die Nutzung des Hubrettungsfahrzeugs zu erstellen ist, schafft Klarheit, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes das im Einzelnen sind.
Beneke weiter: „Es erfordert zweifelsohne eine umfangreiche Aus- und Fortbildung für Drehleiter-Maschinisten, um Gefährdungen für die Einsatzkräfte, die das Hubrettungsfahrzeug bedienenden, auszuschließen. Wird diese innerhalb der Feuerwehr sichergestellt, kann von einer Befähigung des Arbeitnehmers ausgegangen werden. Die Befähigung ist zwingend notwendig, um die Aufgabe als Drehleiter-Maschinist wahrnehmen zu dürfen“.

 
Nach Ansicht des TEAMS DREHLEITER.info ist aus den einschlägigen Rechtsvorschriften abzuleiten, dass ein Feuerwehrangehöriger nur dann als Drehleiter-Maschinist eingesetzt werden darf, wenn er ausreichend qualifiziert und zudem unterwiesen ist, sprich intensiv aus- und fortgebildet wurde.
Dies kann im Endeffekt nur mithilfe einer umfangreichen Ausbildung der Maschinisten mit abschließendem Leistungsnachweis gewährleistet werden.

Klaus Thrien sagte: „Die Vorgaben aus den Rechtsvorschriften gelten für alle Bereiche in denen Menschen mit Maschinen tätig werden. Eine Feuerwehr hat im Gegensatz zu gewerblichen Unternehmen allerdings eine besondere Verantwortung gegenüber Dritten, den zu rettenden Personen. Diese besondere Verantwortung erfordert daher eine Ausbildung der Drehleiter-Maschinisten, die über die Forderungen des Arbeitsschutzes, die eher technischer Natur sind, hinausgeht.“
Die Feuerwehrdienstvorschrift 2 schreibt mindestens 35 Stunden als Zeitansatz für die Ausbildung von Maschinisten vor.
Thrien forderte daher: „Für die Ausbildung zum Drehleiter-Maschinisten sollten 40 Stunden als absolutes Mindestmaß gelten! Mehr wäre natürlich besser.“
Erst eine umfassende technische und einsatztaktische Aus- und Fortbildung verbessert die Qualität im Umgang mit dem Hubrettungsfahrzeug und schafft somit nicht nur Sicherheit für den Anwender, sondern auch Rechtssicherheit für den Leiter der Feuerwehr und die mit der Ausbildung beauftragten Personen.
Unger dazu: „Es bleibt zu prüfen, inwieweit eine zu kurze und somit unzureichende Ausbildung von Drehleiter-Maschinisten sogar sorgfaltswidrig ist.“

Das TEAM DREHLEITER.info hat aufgrund der Notwendigkeit der Ausbildung eine „Empfehlung für die Aus- und Fortbildung an Hubrettungsfahrzeugen“ erarbeitet und diese im Internet unter www.drehleiter.info veröffentlicht.
Zusätzlich ist ein Rahmenausbildungsplan verfügbar, der die von Beneke, Unger und Thrien geforderten 40 Unterrichtseinheiten mit Leben erfüllt.
Denn neben den theoretischen Grundlagen, sollte der überwiegende Schulungsanteil für die praktische Ausbildung verwendet werden.

Inhalte sollten wie folgt strukturiert sein:

1.    Fahrzeugkunde, Normung von Hubrettungsfahrzeugen, Sicherheit im Umgang mit Hubrettungsfahrzeugen / Unfallverhütung
2.    Baurechtliche Grundlagen im Zusammenhang mit dem Einsatz eines Hubrettungsfahrzeugs:
a.    2. Rettungsweg gemäß Landesbauordnung
b.    Feuerwehrzufahren und Aufstellflächen nach DIN 14090
3.    Technik des Fahrgestells und des Aufbaus
4.    Technik des Hubrettungssatzes und der Abstützung
5.    Zusatzausrüstung, z.B. Wenderohr, Krankentragenhalterung, Lüfter, usw.
6.    Notbetrieb/Fehlersuche und -behebung
7.    Einsatzvarianten für Hubrettungsfahrzeuge
a.    Menschenrettung
b.    Anleiterbereitschaft
c.    Brandbekämpfung
d.    Hilfeleistungen
8.    Spezielle Einsatztaktik für Hubrettungsfahrzeuge, HAUS-Regel
9.    Anleiterübungen zu verschiedenen Einsatzvarianten / Training der speziellen Einsatztaktik für Hubrettungsfahrzeuge
10.    Leitersteigen angeleitert an einem Objekt und im Freistand

Aber nicht nur auf die Aus- und Fortbildung der Drehleiter-Maschinisten zielt die Empfehlung des TEAMS DREHLEITER.info ab, auch auf die Schulung der Ausbilder wird aufmerksam gemacht. Denn nur wenn die Ausbilder über ausreichendes Wissen in Bezug auf Technik und Einsatztaktik der Hubrettungsfahrzeuge verfügen, können sie Drehleiter-Maschinisten effektiv aus- und fortbilden.

 
„Eine umfassende, dokumentierte Ausbildung mit einer regelmäßigen Fortbildung von Drehleiter-Maschinisten und Ausbildern, sollte daher zum Standard jeder Feuerwehr, die mit einem Hubrettungsfahrzeug ausgestattet ist, gehören.
Auf diese Weise können Personen- und Geräteschäden durch unsachgemäße Bedienung vermieden werden.
Für den verantwortlichen Unternehmer, den Leiter der Feuerwehr, bedeutet dies zusätzlich Rechtssicherheit.
Der Bürger als Kunde profitiert hier einmal mehr von der professionellen Arbeit der Feuerwehr: Eine schnelle und sichere Rettung durch seine gut geschulten Feuerwehr-Einsatzkräfte.“, so das Resümee des TEAMS DREHLEITER.info.

Weitere Informationen, die Empfehlung „Aus- und Fortbildung an Hubrettungsfahrzeugen“, sowie der Rahmenausbildungsplan können im Internet unter www.drehleiter.info abgerufen werden.
Die Verfasser Nils Beneke, Jan Ole Unger und Klaus Thrien sind per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. zu erreichen.


DREHLEITER.info
Jan Ole Unger
Internet: www.drehleiter.info



 

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