Objektiv Medien Service
Anmeldung
Webshop
Ecomed Fachverlag
Kohlhammer Fachbücher
Strahlenschutz-Broschüre
Gefahrgut-Helfer
Edition FO
Zeige alle Produkte |
|
|
Erweiterte Suche |
|
| Warenkorb zeigen | |
|
Ihr Warenkorb ist derzeit leer.
|
Wunschlaternen ab sofort verboten
Wien (OTS/BMASK) - Die Herstellung, der Verkauf und der Import von Wunsch-, Himmels- oder Skylaternen, die mit einer offenen Flamme betrieben werden, sind in Österreich seit heute verboten. Mit diesenMini-Heißluftballonen wird eine offene Flamme - gänzlich ungesteuert - auf die Reise geschickt. Wunschlaternen erreichen große Flughöhen und beträchtliche Reichweiten und stellen damit eine massiveBrandgefahr dar. Die massenhafte Verbreitung und der bedenkenloser Einsatz machten ein Verbot erforderlich, heißt es aus dem Konsumentenschutzministerium.
In Österreich geht neben einer Reihe kleinerer Vorfälle mit
größter Wahrscheinlichkeit ein Großbrand auf Wunschlaternen zurück,
aus Deutschland wird bereits von einem tödlichen Unfall mit
Wunschlaternen berichtet. Die entsprechende Verordnung auf Grund des
Produktsicherheitsgesetzes, die das In-Verkehr-Bringen (Herstellung,
Import, Verkauf) von Wunschlaternen verbietet, wurde jetzt
verlautbart (BGBl. II Nr. 423/2009).
Wunschlaternen, die ursprünglich aus Fernost stammen, können beim
Aufstieg z.B. an Gebäuden und Dachvorsprüngen hängenbleiben und einen
Brand auslösen, durch plötzliche Windstöße im Flug Feuer fangen und
abstürzen oder auch nach der Landung - wenn der Brenner nicht völlig
erloschen ist oder nachglüht - noch einen Wald- oder Flurbrand
verursachen, zumal diese Produkte auch im Sommer bei Gartenpartys und
Hochzeitsfeiern gerne eingesetzt werden. Zudem führen Wunschlaternen
vor allem bei den beliebten Massenstarts zu einer Gefährdung des
bodennahen Flugverkehrs und können beim Niedersinken auf Straßen den
Autoverkehr irritieren. Die bei den meisten Wunschlaternen
vorhandenen Metalldrähte stellen, wenn sie ins Viehfutter gelangen,
zudem auch eine beträchtliche Gefahr für Nutztiere dar, macht das
Konsumentenschutzministerium auf die erheblichen Gefahren von
Wunschlaternen aufmerksam. (schluss).
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK)
größter Wahrscheinlichkeit ein Großbrand auf Wunschlaternen zurück,
aus Deutschland wird bereits von einem tödlichen Unfall mit
Wunschlaternen berichtet. Die entsprechende Verordnung auf Grund des
Produktsicherheitsgesetzes, die das In-Verkehr-Bringen (Herstellung,
Import, Verkauf) von Wunschlaternen verbietet, wurde jetzt
verlautbart (BGBl. II Nr. 423/2009).
Wunschlaternen, die ursprünglich aus Fernost stammen, können beim
Aufstieg z.B. an Gebäuden und Dachvorsprüngen hängenbleiben und einen
Brand auslösen, durch plötzliche Windstöße im Flug Feuer fangen und
abstürzen oder auch nach der Landung - wenn der Brenner nicht völlig
erloschen ist oder nachglüht - noch einen Wald- oder Flurbrand
verursachen, zumal diese Produkte auch im Sommer bei Gartenpartys und
Hochzeitsfeiern gerne eingesetzt werden. Zudem führen Wunschlaternen
vor allem bei den beliebten Massenstarts zu einer Gefährdung des
bodennahen Flugverkehrs und können beim Niedersinken auf Straßen den
Autoverkehr irritieren. Die bei den meisten Wunschlaternen
vorhandenen Metalldrähte stellen, wenn sie ins Viehfutter gelangen,
zudem auch eine beträchtliche Gefahr für Nutztiere dar, macht das
Konsumentenschutzministerium auf die erheblichen Gefahren von
Wunschlaternen aufmerksam. (schluss).
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK)