Objektiv Medien Service
Anmeldung
Webshop
Ecomed Fachverlag
Kohlhammer Fachbücher
Strahlenschutz-Broschüre
Gefahrgut-Helfer
Edition FO
Zeige alle Produkte |
|
|
Erweiterte Suche |
|
| Warenkorb zeigen | |
|
Ihr Warenkorb ist derzeit leer.
|
Spenden an das Rote Kreuz von der Steuer absetzbar
Eine wahrlich gute Nachricht für all diejenigen, die sich trotz Wirtschaftskrise & Co finanziell für Menschen in Not engagieren: Jede Spende für das Rote Kreuz zählt jetzt doppelt, denn diese Zuwendungen können ab sofort rückwirkend ab 1.1.2009 beim Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden. „Wir freuen uns, dass die Spenden an das Rote Kreuz nun offiziell für Spender steuerlich absetzbar sind. Wir sind sicher, dass sich dies in Zukunft positiv für die Privat- und Firmenspenden auswirken wird. Für Unternehmen ist die steuerliche Entlastung eine zusätzliche Motivation, sich sozial zu engagieren“, erklärt Willi Sauer, Präsident des Roten Kreuzes Niederösterreich nach der Zustellung des Bescheides.
Jeder Spender kann nun beim Finanzamt in Zuge des Jahresausgleichs seine Spende an das Rote Kreuz rückwirkend ab 1.1.2009 steuerlich absetzen. Jede Spende zählt, denn gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sind mehr Menschen auf die Hilfe des Roten Kreuzes angewiesen. „Es ist ein starkes Zeichen für die Menschlichkeit in unserem Land und eine Wertschätzung aller Österreicherinnen und Österreicher, die durch ihre Spende Menschen in Not, wie Kindern in Armut, Erdbeben- oder Hochwasser-Opfern helfen“, so Sauer.
Konkret heißt das: jeder Spendeneuro an das Rote Kreuz ist grundsätzlich steuerlich absetzbar, denn das Rote Kreuz ist in den zur Spendenabsetzbarkeit definierten Bereichen tätig – von Mildtätigkeit, Entwicklungszusammenarbeit sowie nationaler und internationaler Katastrophenhilfe.
Um Spenden absetzen zu können – für Unternehmen gilt das im Übrigen auch für den Gegenwert von Sachspenden – müssen die Einzahlungsbelege (Zahlschein, Abbuchungsauftrag, Kontoauszüge mit Überweisungsaufträgen) aufbewahrt werden. Bei Barspenden erhalten die Spender vom Roten Kreuz zu diesem Zweck auch immer eine Spendenbestätigung. Im Rahmen des Jahresausgleichs kann der Gesamtbetrag der Spenden laut Belegen geltend machen – in Höhe von bis zu 10 Prozent der Vorjahreseinkünfte. Der Einreicher erhält so einen guten Teil der Spende als Steuergutschrift wieder zurück. Unternehmen können Geld- oder Sachspenden als Betriebsausgabe bis 10 Prozent des Vorjahresgewinns von der Steuer absetzen.