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Tiroler Rettungsgesetz
T: Das umstrittene neue Rettungsdienstgesetz könnte seiner Umsetzung einen Schritt näher kommen. Die Landesregierung befasst sich bei der Sitzung am 26.5. mit der Neuorganisation des Rettungswesens in Tirol. Die wesentlichen Säulen wie Flugrettung, notärztliche Versorgung am Boden und Krankentransporte werden öffentlich ausgeschrieben: nach Kriterien, die die Finanzierer, sprich das Land, der Gemeindeverband und die Krankenkasse gemeinsam festlegen werden. Diese drei sollen auch gemeinsam den Bestbieter aussuchen.Koordination und Alarmierung sollen zentral über die Landesleitstelle erfolgen. Das Gesetz soll nach Vorstellung der Regierung im Juli im Landtag beschlossen werden. Die Kritik der Rettungsverbände an der Gesetzesnovelle ist mittlerweile deutlich. Das Rote Kreuz ortet eine Verstaatlichung des Rettungsdienstes und befürchtet einen Qualitätsverlust.