Objektiv Medien Service
Anmeldung
Webshop
Ecomed Fachverlag
Kohlhammer Fachbücher
Strahlenschutz-Broschüre
Gefahrgut-Helfer
Edition FO
Zeige alle Produkte |
|
|
Erweiterte Suche |
|
| Warenkorb zeigen | |
|
Ihr Warenkorb ist derzeit leer.
|
Hauptberufler: weiterhin flexible Arbeitszeiten
Berlin – Die vom Europäischen Parlament geplante Veränderung der EU- Arbeitszeitrichtlinie ist gescheitert – dadurch sind im Bereich angestellter Feuer- wehrleute auch weiterhin flexible Modelle möglich. „Wir sind erleichtert, dass mögliche gravierende Einschnitte vor allem bei den Werkfeuerwehren abgewen- det wurden und sehen dies auch als Erfolg unserer massiven Intervention in Brüssel“, sagt Ulrich Behrendt, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverban- des (DFV).
Berlin – Die vom Europäischen Parlament geplante Veränderung der EU-
Arbeitszeitrichtlinie ist gescheitert – dadurch sind im Bereich angestellter Feuer-
wehrleute auch weiterhin flexible Modelle möglich. „Wir sind erleichtert, dass
mögliche gravierende Einschnitte vor allem bei den Werkfeuerwehren abgewen-
det wurden und sehen dies auch als Erfolg unserer massiven Intervention in
Brüssel“, sagt Ulrich Behrendt, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverban-
des (DFV).
Die Neufassung der Arbeitszeitrichtlinie wurde im Vermittlungsverfahren
gestoppt; das Europäische Parlament und der EU-Ministerrat konnten sich nicht
einigen. Die bestehende Reglung, ein nach jahrelangem Streit gefundener Rats-
kompromiss, bleibt damit zunächst in Kraft – auch die so genannte Opt-out-
Regel: Mit Einverständnis des Arbeitnehmers und auf tarifvertraglicher Grundlage
kann die wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden überschritten werden.
Nach Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs muss die Bereitschafts-
zeit weiterhin als Arbeitszeit gewertet werden. Die EU-Kommission kann nun
einen neuen Gesetzesentwurf ausarbeiten.
Der DFV fordert, die Feuerwehren generell von der EU-Arbeitszeitrichtlinie
auszunehmen. Behrendt: „Wir brauchen flexible Lösungen, um den flächen-
deckenden Brandschutz aufrecht zu erhalten, und auch, um qualifizierte Arbeits-
plätze im betrieblichen Brandschutz zu erhalten.“
Eine ausführliche Information der EU finden Sie unter www.dfv.org/arbeitszeit.
Arbeitszeitrichtlinie ist gescheitert – dadurch sind im Bereich angestellter Feuer-
wehrleute auch weiterhin flexible Modelle möglich. „Wir sind erleichtert, dass
mögliche gravierende Einschnitte vor allem bei den Werkfeuerwehren abgewen-
det wurden und sehen dies auch als Erfolg unserer massiven Intervention in
Brüssel“, sagt Ulrich Behrendt, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverban-
des (DFV).
Die Neufassung der Arbeitszeitrichtlinie wurde im Vermittlungsverfahren
gestoppt; das Europäische Parlament und der EU-Ministerrat konnten sich nicht
einigen. Die bestehende Reglung, ein nach jahrelangem Streit gefundener Rats-
kompromiss, bleibt damit zunächst in Kraft – auch die so genannte Opt-out-
Regel: Mit Einverständnis des Arbeitnehmers und auf tarifvertraglicher Grundlage
kann die wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden überschritten werden.
Nach Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs muss die Bereitschafts-
zeit weiterhin als Arbeitszeit gewertet werden. Die EU-Kommission kann nun
einen neuen Gesetzesentwurf ausarbeiten.
Der DFV fordert, die Feuerwehren generell von der EU-Arbeitszeitrichtlinie
auszunehmen. Behrendt: „Wir brauchen flexible Lösungen, um den flächen-
deckenden Brandschutz aufrecht zu erhalten, und auch, um qualifizierte Arbeits-
plätze im betrieblichen Brandschutz zu erhalten.“
Eine ausführliche Information der EU finden Sie unter www.dfv.org/arbeitszeit.