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Kaprun - Vergleich erzielt
Wien (OTS) - Wie der Vorsitzende der Vermittlungskommission Brandkatastrophe Kaprun, Gouverneur Dr.Klaus Liebscher, heute mitteilte, konnten die seit Frühjahr 2004 laufenden Bemühungen der Vermittlungskommission zur Erzielung eines finanziellen Vergleichs mit den Opfern bzw. deren Hinterbliebenen der Brandkatastrophe Kaprun, die am 11.11.2000 155 Menschenleben forderte, nunmehr abgeschlossen werden. Gouverneur Liebscher: "Von 451 Anspruchstellerinnen und Anspruchstellern wurde die vorbehaltlose Zustimmung zu den individuellen Vergleichsangeboten und Freizeichnungserklärungen abgegeben. Dies entspricht einer 100%igen Zustimmung zum Vergleichsangebot der Vermittlungskommission. Aufgrund dessen haben die Vertreter der den Vergleichsbetrag von Euro 13,9 Mio aufbringenden Institutionen (Republik Österreich, Gletscherbahnen Kaprun AG und Generali Versicherung AG) ihrerseits die unbedingte Annahmeerklärung abgegeben. Hievon entfallen Euro 11,6 Mio auf Barmittel (Republik Österreich und Gletscherbahnen Kaprun AG je Euro 4,25 Mio, Generali Versicherung AG Euro 3,075 Mio) und rd.Euro 2,3 Mio auf bereits ausbezahlte, anrechenbare Schmerzengeldzahlungen. Überdies wurden zu Gunsten der Opferansprüche Versicherungsleistungen im Ausmaß von rd. Euro 9,23 Mio erbracht.
Der Vergleich sieht vor, dass die Schmerzengeldansprüche nach einem Punktesystem geregelt wurden. Dieses wurde von einer Arbeitsgruppe, in der die Repräsentanten der AnspruchstellerInnen wie auch der involvierten Unternehmen und Institutionen vertreten waren, erarbeitet. Damit konnte die Vermittlungskommission eine objektive und klar nachvollziehbare Zuordnung der zur Verfügung stehenden Geldsumme erreichen. Bei den Hinterbliebenen war der Verwandtschaftsgrad zu dem/der Verstorbenen ausschlaggebend. Ebenso sollen in dieser pauschalen Lösung auch Unterhaltszahlungen berücksichtigt werden, die möglicherweise in Zukunft noch eintreten könnten. Bereits eingetretener Unterhalts- oder Verdienstentgang konnte bei der vorgesehen Regelung nicht berücksichtigt werden, da die individuellen Unterschiede zu groß sind. Diese Ansprüche werden innerhalb der durch das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz festgelegten Höchstgrenzen außergerichtlich oder gerichtlich festgestellt und befriedigt.
Aufgrund der ebenfalls erfolgten Annahmeerklärung der den Vergleichsbetrag aufbringenden Institutionen, wird der Vorsitzende der Vermittlungskommission gegenüber den Anspruchstellerinnen und Anspruchstellern erklären, dass der Vergleich rechtswirksam ist und die Auszahlung der individuellen Vergleichsbeträge an die jeweiligen AnspruchstellerInnen im In- und Ausland veranlassen. Hinsichtlich jener Personen, für deren Zustimmung die pflegschaftsgerichtliche Genehmigung erforderlich ist, kann die Auszahlung erst nach Vorliegen eines Nachweises über die Rechtskraft der erteilten pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung erfolgen. Mit Erhalt des Vergleichsbetrages tritt Rechtsfrieden ein, d.h., dass sämtliche Ansprüche endgültig bereinigt und verglichen sind.
Mit dieser nunmehr erfolgten Einigung konnten die intensiven Bemühungen der Vermittlungskommission, zur Erzielung eines finanziellen Vergleichs und internationalen Rechtsfriedens, nach etwas über vier Jahren abgeschlossen werden.
Gouverneur Liebscher: "Wir können den Hinterbliebenen ihre Lieben, die sie durch diese Katastrophe verloren nicht wieder geben, wir können ihren persönlichen Schmerz und ihre Trauer nicht lindern, wir können dies nur erahnen. Ich bin aber dankbar, dass es uns im Rahmen unserer Möglichkeiten gelungen ist, einen Ausgleich der finanziellen Ansprüche herbei zu führen."
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