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Start Aktuelles Ab 1.1. bei Staubildung „Rettungsgasse“

Ab 1.1. bei Staubildung „Rettungsgasse“

Wien, 26.12.2011 – Die ASFINAG beantwortet täglich eine wichtige Frage zur Rettungsgasse. Heute lesen Sie: Wann Sie die Rettungsgasse bilden müssen! Die Bildung von Rettungsgassen ist ab 1. Jänner 2012 bei Staubildung Pflicht auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen bzw. Autostraßen – also überall, wo die Autobahnvignette benötigt wird. Rettung, Feuerwehr und sonstige Einsatzkräfte sind durch die Rettungsgasse um bis zu vier Minuten schneller vor Ort, die Überlebenschancen von Unfallopfern steigen um bis zu 40 Prozent. Die Rettungsgasse ist der erste Schritt zur Ersten Hilfe. Noch nie war es so einfach, Leben zu retten: Sobald der Verkehr auf Autobahnen oder Schnellstraßen ins Stocken gerät, fahren alle Fahrzeuge auf der linken Spur ganz nach links, alle anderen Fahrzeuge fahren ganz nach rechts, auch auf den Pannenstreifen. Dazwischen entsteht die Rettungsgasse.

Wann muss die Rettungsgasse gebildet werden?
Die Rettungsgasse muss vorausschauend, schon beim Entstehen eines Staus gebildet werden - nicht erst, wenn ein Einsatzfahrzeug wahrgenommen wird. Vorausschauend bedeutet auch, dass die Rettungsgasse gebildet werden muss, bevor der Verkehr endgültig zum Stillstand kommt. Also sobald absehbar ist, dass der Verkehr bald still stehen könnte bzw. bei stockendem oder „Stop and Go“- Verkehr. Bilden Sie die Rettungsgasse besser zu früh als gar nicht: Der Wille zur Bildung einer Rettungsgasse wird nicht geahndet.
Die Ursache der Verkehrsbehinderung hat für die Notwendigkeit einer Rettungsgasse keine Bedeutung: Sie ist nicht nur bei Unfällen, sondern auch bei Überlastungsstaus zu bilden. Auch die freie Durchfahrt von Rettungskräften zu anderen Einsatzorten oder Krankenhäusern muss gewährleistet werden.
Sobald klar erkennbar ist, dass der Verkehr wieder flüssig in Bewegung gerät und mit keinem weiteren Stillstand mehr zu rechnen ist, darf die Rettungsgasse wieder aufgelöst werden.
Morgen lesen Sie: Wo die Rettungsgasse gebildet werden muss.
Mehr Informationen:
Eine Informationsbroschüre und mehr Infos finden Sie auf www.rettungsgasse.com

 

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