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Rettungsgasse ab 2012
Wien (OTS/BMVIT) - Die Rettungsgasse bewährt sich seit Jahren in unseren Nachbarländern Deutschland, Schweiz, Tschechien und Slowenien. Ab kommendem Jahr wird sie auch in Österreich gelten. Darauf hat sich das Verkehrsministerium mit den Rettungsorganisationen, Feuerwehren, Polizei und ASFINAG nach eingehender Prüfung geeinigt. Verkehrsministerin Doris Bures: "Untersuchungen von Einsatzorganisationen haben gezeigt, dass
mithilfe einer Rettungsgasse die Helfer im Durchschnitt um vier Minuten schneller zur Stelle sind. Und gerade in der Unfallerstversorgung zählt jede Sekunde."
Das Konzept der Rettungsgasse auf Autobahnen und Schnellstraßen ist sehr einfach. Wenn sich ein Stau bildet, fahren die Autofahrer jeweils links und rechts an den Straßenrand. In der Mitte bildet sich so eine Gasse mit freier Fahrt für Rettung, Polizei und Feuerwehr. Zeitplan: Der Gesetzesentwurf mit der Änderung in der Straßenverkehrsordnung ist bereits in Begutachtung. Der Beschluss soll im Juni im Ministerrat erfolgen und dann noch vor dem Sommer im Parlament. Inkrafttreten wird die Regelung am 1. Jänner 2012.
Freie Fahrt für Einsatzkräfte: Die Rettungsorganisationen erleben esleider immer wieder, dass sie selbst im Stau stecken und nicht schnell genug zur Unfallstelle kommen. Sie sind überzeugt: Die Rettungsgasse rettet Leben. Vier entscheidende Minuten schneller am Unfallort: In Deutschland hat man seit Jahren die Rettungsgasse. Untersuchungen von Einsatzorganisationen haben gezeigt, dass die Helfer im Durchschnitt um vier Minuten schneller zur Stelle sind. Und gerade in der Unfallerstversorgung zählt jede Sekunde. Strafrahmen: Als Strafrahmen ist im Begutachtungsentwurf eine Höhe von 72 bis 2.180 Euro vorgesehen, wenn ein Einsatzfahrzeug tatsächlich behindert wird.