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DFV verurteilt Absprachen der Industrie
Berlin – Die Absprachen der Industrie zu Lasten der Kommunen und anderer Be- schaffer von Feuerwehr-Fahrzeugen nehmen wir mit großer Verärgerung zur Kenn- tnis. Angesichts des hohen Investitionsstaus bei den Feuerwehren sind die Auswir- kungen doppelt schlimm. Die beteiligten Unternehmen haben sich selbst geschadet und ihr innovatives, qualitätsorientiertes Image beschädigt.Über den Sachstand des Kartellverfahrens und dessen Bewertung lässt sich der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) heute bei einem persönlichen Gespräch mit Branchenvertretern informieren. Der DFV sieht sich darin bestätigt, den Feuerwehren auch künftig fachliche Emp- fehlungen zu Technik und Beschaffungen an die Hand zu geben. Ziel muss ein höchstmögliches Maß an Fachwissen und Transparenz sein.
www.feuerwehrverband.de
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Die am Kartell beteiligten Unternehmen haben seit mindestens 2001 verbotene Preis- und Quotenabsprachen praktiziert und den Markt für Feuerwehrlöschfahrzeuge in Deutschland untereinander aufgeteilt. Vielen Kommunen ist dadurch ein großer finanzieller Schaden entstanden.“
Die vier Mitglieder des Kartells haben sich gegenseitig über Jahre hinweg bestimmte Verkaufsanteile, sog. „Soll-Quoten“, zugestanden. Die Unternehmen meldeten ihre Auftragseingänge an einen in der Schweiz ansässigen Wirtschaftsprüfer. Dieser erstellte daraus Listen, auf deren Basis die Einhaltung der vereinbarten Quoten bei regelmäßigen Kartelltreffen am Züricher Flughafen überprüft wurde. Darüber hinaus haben die Unternehmen Erhöhungen ihrer Angebotspreise abgesprochen.
Neben der „Zürich-Runde“ gab es regelmäßige Zusammenkünfte auf der Ebene der Vertriebsleiter der Unternehmen. Auf diesen Treffen wurden die kommunalen Ausschreibungen von Feuerwehrfahrzeugen untereinander aufgeteilt. Das Verfahren gegen die beteiligten Vertriebsleiter, aber auch gegen die Geschäftsführer und Vorstandsvorsitzenden, wurde zum Zwecke einer strafrechtlichen Prüfung an die zuständigen Staatsanwaltschaften abgegeben. Das Bundeskartellamt war durch eine anonyme Anzeige auf die Absprachen aufmerksam geworden und hat in dem Zeitraum Mai 2009 bis Juli 2010 insgesamt vier Durchsuchungsaktionen durchgeführt.
Die umfassende Kooperation der Unternehmen sowie der handelnden Personen während des Verfahrens wurde bei der Bemessung der Bußgelder berücksichtigt. Die Bußgelder sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das OLG Düsseldorf entscheidet. Allerdings wurde mit den Unternehmen eine Verständigung über eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung (sog. „Settlement“) erreicht.